Subversiver Humor: Frei-Testen

Vorgestern wurde der Gesetzesentwurfs für ein Frei-Testen vom COVID-19-Ausgangsverbot zur Gesetzesbegutachtung aufgelegt.  Der Verfassungsdienst empfiehlt seit Jahrzehnten für Gesetze eine Begutachtungszeit von sechs Wochen. Aber fürs Frei-Testen kann es zur Feiertagsruhe offenbar besonders schnell gehen:

Während am Abend des Silvestertags die Staatsoper zwar vor leeren Rängen, aber vor weltweitem Publikum „Die Fledermaus“ spielt, übergibt das Sozialministerium seinen Entwurf dem Parlament. Dort liegt er über Nacht, um am Neujahrstag zur Begutachtung auf der Website des Parlaments zu erscheinen. Stellungnahmen werden am Feiertag, am Samstag und am Sonntagvormittag angenommen.

Bundesländer, Kammern, Gewerkschaften und Staatsbürger haben also eine theoretische Begutachtungszeit von 2 ½ Tagen. Keiner dieser Tage ist ein Arbeitstag – und das bei einem Gesetz, das schwere Grundrechtseingriffe vorsieht. Das Ausmaß dieser Grundrechtseingriffe ist unbekannt, weil die Verordnungsermächtigungen dazu nichts aussagen und die hoheitlichen Presseabteilungen schweigen.

Das Begutachtungsrecht des Staatsbürgers ist nicht nur auf zweieinhalb Ruhetage eingedampft, sondern zusätzlich durch eine Überlastung der Website des Parlaments behindert. Dadurch gehen zahlreiche Bürger-Voten verloren.

Ist es subversiver Humor, dass die zuständige Sektionschefin dieses sogenannte Begutachtungsverfahren „Kurzbegutachtung“ nennt – nach dem Bundeskanzler?